Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm (AGB)
von ProfiHost einem Projekt der allied internet ag
(Stand 01.09.2005)
1. Allgemeines
Der Vertrag wird zwischen der
allied internet ag (nachfolgend Programmbetreiber
genannt) und dem Kunden laut Anmeldedaten (nachfolgend Partner
genannt) geschlossen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich
für die Teilnahme am Partnerprogramm von ProfiHost (http://www.profihost.com)
2. Partnerprogramme / Angebot
Die Vergütung des Partners erfolgt als „Pay-Per-Sale“, d.h. für jede erfolgreich abgeschlossene Bestellung und
auch bezahlte Rechnung eines Dritten erfolgt eine laufende Provisionszuteilung.
Der Partner bewirbt die Angebote des
Partnerprogrammbetreibers durch die Integration von speziellen
Html-Codes, die vom Programmbetreiber fertig vorgegeben werden.
Die Veränderung des vom Programmbetreibers vorgegebenen
Html-Codes sind nur nach Zustimmung durch den Programmbetreiber
zulässig.
Dem Partner ist die Bewerbung der
Produkte des Programmbetreibers mit den Werbemitteln des
Programmbetreibers (Banner/Textlinks) in beliebiger Anzahl
gestattet.
Der Programmbetreiber stellt dem
Partner einen Onlinezugang zu seinem Partnerprogrammsystem zur
Verfügung, über den der Partner Statistiken/Übersichten zu
seiner Vermittlungstätigkeit jederzeit einsehen kann. Eine
gesonderte Zusendung an den Partner wird vom Programmbetreiber
nicht durchgeführt.
3. Provision / Abrechnung
Der Programmbetreiber gewährt eine
„Pay-Per-Sale“ Vergütung von:
Webhosting/Domains: 10% der laufenden/wiederkehrenden Rechnung
Server/Housing: 5% der laufenden/wiederkehrenden Rechnung
Alle Preisangaben verstehen sich Brutto.
Der Partner hat Anspruch auf
Auszahlung des Provisionsbetrages, wenn eine Bestellung von
Webhosting- oder Serverprodukten auf der Seite des
Programmbetreibers durchgeführt und vom Bestellenden auch
korrekt per E-Mail bestätigt wurde. Der Provisionsanspruch ist
verwirkt, wenn die Berechnung der Leistungen des Bestellenden
nicht möglich ist, z.B. durch die Nichtzahlung des
Rechnungsbetrages, Rücklastschriften oder Falschbestellungen
usw.. In solchen Fällen findet nur eine Provisionsfreigabe
statt, wenn die Berechnung der vermittelten qualifizierten
Transaktion später erfolgreich durchgeführt wird.
Die Auszahlung des Partners
erfolgt auf Wunsch des Partners, indem er die Auszahlung im
Partnerinterface aktiviert. Liegt das Provisionsguthaben unter
dem Wert von 20 Euro (Brutto), erfolgt die Abrechnung erst, wenn
dieses Provisionsguthaben vom Partner erreicht wird.
4. Verpflichtungen des Partners
a). Der Partner versichert,
-
dass er eine voll geschäftsfähige
natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat
(bzw. Vertreter einer juristischen Person),
-
dass seine Internetseite nicht
gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt,
-
dass die zur Bewerbung genutzte
Website keine Gewaltdarstellungen, diskriminierende oder
ehrverletzende Aussagen gegen Personen enthält oder gegen die
guten Sitten verstößt,
-
dass er das Partnerprogramm nicht
mit unlauteren Mittel (z.B. Spamversand) bewirbt,
-
dass er keine eigenen Bestellungen oder Bestellungen für Familienangehörige
über sein Partnerprogramm durchführt.
b) Sollte der Partner gegen die in
a) genannten Vorschriften verstoßen, so ist der
Programmbetreiber dazu berechtigt, den Partner vom
Partnerprogramm umgehend auszuschließen und die unrechtmäßig
generierten Provisionsguthaben zu stornieren.
5. Allgemeine Regelungen
a.) Der Programmbetreiber ist
berechtigt, die Bewerbungen von Partnern am Partnerprogramm ohne
die Angabe von Gründen abzulehnen. Der Partner kann hieraus
keine Ansprüche gegen den Programmbetreiber begründen.
b.) Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
c.) Auf diesen Vertrag findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
d.) Gerichtsstand gegenüber
Kaufleuten ist Hannover.